 |
 |
|
1.1. Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten der Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen (Entwürfe, Konzepte, für Präsentationen, das Seitendesign, die Konzeption für optische Leitsysteme, Navigationselemente, die Sourcecode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.2. Alle im vorherigen Absatz genannten Gestaltungsleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen weder im Programmcode der veröffentlichten Seiten noch zu Testzwecken in Kopien verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 1.3. Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen hat das Recht, auf der Homepage des Kunden bzw. an zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (Link) als Referenz auf die Homepage des Kunden einzurichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen, Schadensersatz zu fordern. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. |
|
|
 |
 |
|
1.4 Die Honorierung der Designleistung besteht aus zwei Elementen. Erstens die Vergütung der Leistung zur Erarbeitung der Entwürfe (in der Regel als Entwurfshonorar oder Leistungshonorar für Webdesign und –publishing bezeichnet) und zweitens die Vergütung für die Nutzung (in der Regel als Nutzungshonorar bezeichnet.) Für die Nutzung des vorgelegten Entwurfes räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen ein entsprechendes Entgelt das Copyright (Übertragung der Nutzungsrechte) im vereinbarten Umfang und für die vereinbarten Medien (Internet und World Wide Web) ein. Die Nutzung ist nicht automatisch im vereinbarten Honorar für das Webdesign und -publishing enthalten, sondern für die Nutzung muss ein separates Nutzungshonorar gezahlt werden, welches durch den Vertrag zwischen den Vertragspartnern definiert ist. Für den Fall, daß die Nutzung z. B. nur für das World Wide Web oder Intranet eingeschränkt war, ist eine spätere Erweiterung des Nutzungsrechts für andere Medien (CD-ROM, Intranet, Multimediapräsentationen) gegen eine entsprechende Vergütung jederzeit möglich. Wurden über die Nutzungsrechte keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen, bleiben die Nutzungsrechte in vollem Umfang bei Simone Wachtel bzw. woman&pc :: Die eLearning-Plattform für Frauen. Stand: 07.2006 |
|